Als Gebäudeeigentümer sind Sie seit 2009 verpflichtet bei Vermietung und Veräußerung Ihrer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis zeigt den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Wer sein Haus veräußern möchte, steigert mit einem aussagekräftigen Energieausweis den Wert der Immobilie.
Als Käufer einer Immobilie kaufen Sie somit keine „Katze im Sack“ mehr und als Mieter wissen Sie mit welchen Nebenkosten sie rechnen können.
Bei den Energieausweisen unterscheidet man zwischen den „Verbrauchsausweis“ und den „Bedarfsausweis“.
Gemeinsam haben diese zwei Ausweise nur die Gültigkeit von 10 Jahren, die Unterschiede liegen in den Vorteilen eines Bedarfsausweises. Der ist aussagekräftiger und erforderlich bei den Gebäudesanierungsprogrammen der Kfw-Förderbank.
Eine kompetente Energieberatung erhalten Sie in einem Vor-Ort Beratungsgespräch. Ich als Ihr Energieberater mache dabei eine kurze Bestandsaufnahme des Gebäudes und weise Sie auf mögliche Energieverluste hin.
Als Fachmann vor Ort zeige ich Ihnen Verbesserungs- oder Sanierungsmöglichkeiten und erstelle Ihnen eine Kostenschätzung über die zu erwartenden Sanierungskosten und informiere Sie über die Förderungsmöglichkeiten.